Allgemeine Bedingungen bei Anmietung der Ferienwohnungen oder der Gästezimmer im ELBNEST
Wir behalten uns das Recht vor, bei Ankunft eine Kopie Ihres Ausweises anzufertigen oder, im Sinne des Beherbergungsgesetztes und des niedersächsischen Meldegesetzes (§ 18 Abs.2 und 3 i.V.m. §19 Abs.2), Ihre persönlichen Daten zu notieren. Diese Datenerfassung dient ausschließlich dem Zweck den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.
(siehe Impressum/ Datenschutz)
Corona Regelung
Alle Gäste haben sich an die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen zu halten und sich im Vorfeld zu informieren.
Es gilt eine Maskenpflicht sowie die Abstandsregel von 2 Metern im öffentlichen Bereich des Grundstücks.
Bei einem Vermietungsverbot oder Einreiseverbot in Niedersachsen, welches den Landkreis Lüchow- Dannenberg betrifft, erstatten wir 100% der Anzahlung.
Bei Erkrankung oder anderen Absagegründen seitens des Gastes bleibt der Mietvertrag bestehen und die Anzahlung wird nicht erstattet.
Im Falle des Reiseverbots für touristische Zwecke, muss der Gast einen anderen Grund seiner Reise vorweisen und schriftlich zu unserer Absicherung bestätigen.
Coaching und Beratung im ELBNEST mit zusätzlicher Übernachtungsmöglichkeit fällt nicht in den Bereich der touristischen Zwecke, da es sich hier die Übernachtung um eine Zusatzleistung zum Coaching handelt, welches primär zu betrachten ist.
Es besteht kein Kontaktrisiko zu anderen Gästen , da alle Räumlichkeiten unterschiedliche Eingangsbereiche haben.
Handtücher und Bettwäsche
werden gestellt (wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde).
Tischwäsche sowie Küchentücher werden ebenfalls gestellt.
Anreisetag und Schlüsselübergabe
Die Anreise ist ab 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr möglich und die Zimmer sind bitte bis 10:00 Uhr zu verlassen. (Abweichungen nur nach Rücksprache.)
Den Schlüssel erhalten Sie von uns vor Ort und dieser wird bei uns auch wieder persönlich abgegeben. Verluste sind unverzüglich anzugeben und im vollen Umfang zu
erstatten. Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Schließanlage handelt, die bei Verlust des Schlüssels ersetzt werden muss.
Bezahlung
Bei Reservierung wird sofort eine Anzahlung fällig, die sich nach der Endsumme richtet.
Diese Zahlung ist innerhalb von 3 Tagen unaufgefordert zu leisten. Die Höhe der Anzahlung sowie die Kontoverbindung werden auf unserer Buchungsbestätigung ausgewiesen. Die Restzahlung bitten wir Sie vor Ort bei Ankunft in bar zu leisten.
Bei kurzfristig erfolgten Buchungen ist auch eine komplette Zahlung bei Anreise möglich.
Wir müssen uns den Rücktritt von der Buchung für den Fall vorbehalten, dass die Buchungsbestätigung, die Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht eingehen.
Nebenkosten
In der Regel sind in der Buchungssumme Nebenkosten wie Energiekosten, Bettwäsche und Handtücher enthalten. Eine Reinigungsgebühr von einmalig 25,00€ wird allerdings erhoben bei mehr als 3 Nächten.
Die Endreinigungsgebühr als Vertragsbestandteil obligatorisch und keine Wahlleistung.
Reiserücktritt
Ein Rücktritt von einer bestätigten Buchung muss schriftlich erfolgen.
Sollten wir die Ferienwohnung/ Gästezimmer nicht anderweitig bzw. nur teilweise neu vermieten können, erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 80 % des Mietwertes bei kurzfristigen Absagen, die erst 7 Tage vor Buchungsantritt bekannt gegeben werden.
Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Reiseverbote) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien vom Mietvertrag schadenersatzfrei zurücktreten.
Beschaffenheit der Mietsache, Haftungsausschluss
Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von den im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keine Mängel. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.
Pflichten des Gastes
Der Gast darf die Ferienwohnung/ das Gästezimmer nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der genannten
Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Gast hat die Mietsache und das Inventar sowie auch alle sonstigen
Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Unterkunft pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch, dass er für ordnungsgemäße Lüftung, Heizung und Reinigung während der Nutzungszeit zu sorgen hat.
Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten. Bei Abreise des Gastes
ist die Ferienwohnung/ Gästezimmer zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu
übergeben. Zuvor sind grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen. Hierzu gehört ebenfalls die einwandfreie Reinigung der zur Verfügung gestellten Küchenutensilien nach Gebrauch.
Ab 22 Uhr gilt die gesetzliche Nachtruhe.
Haftung
Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –Umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner/Besucher schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen. Der Gast hat jeden in/an der Ferienwohnung/ Gästezimmer, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB).
Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden. Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß, wie zum Beispiel eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlose Kündigung und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen. Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.
Für in die Ferienwohnung/ Gästezimmer eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
Alle Mietsachen, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, müssen vom Mieter ersetzt werden.
sonstiges:
-Rauchen: Unser Haus ist ein absolutes Nichtraucherhaus. Im Gartenbereich stehen Aschenbecher zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass der Rauch nicht in die
Fenster zieht.
-Haustiere: Nach ganz konkreter Absprache ist es gestattet einen Hund mitzubringen. Wir erheben für den Hund zusätzlich eine Pauschale. Es gelten klare Regeln für
die vom Hund mitgeführten Personen. Werden diese nicht befolgt, halten wir uns das Recht der vorzeitigen Kündigung des Beherbergungsvertrages vor.
Hundebesitzer sind auf dem Grundstück des ELBNESTs an der Leine zu führen :)
In unserem Haushalt lebt eine Hündin. Es ist nicht gestattet sie zu füttern oder sie mit in die Ferienwohnung/ Gästezimmer zu nehmen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.